Wesentliche Änderung: Umsetzung der „Corona – Ampel“ mit den Stufen grün, gelb und rot.
- Für die Teilnahme am Sportangebot gelten Regeln nach der „Corona-Ampel“:
- „Grün“: bei Inzidenz über 35 gilt die 3G-Regel Indoor (Geimpft, Genesen, Getestet). Kinder bis 6 Jahre und Schulkinder gelten als getestet.
- „Gelb“: 3G-Plus-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet nur PCR-Test), Maskenstandard angehoben auf FFP2, Kinder bis 6 Jahre und Schulkinder gelten als getestet.
- „Rot“: 2G-Regelung (Geimpft, Genesen), für Kinder bis 12 Jahre entfällt die Regelung. Schulkinder über 12 Jahre können vorerst bis Ende 2021 teilnehmen, gemäß Beschluss Landtag vom 09.11.2021.
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